Jugend in Uniform

Der Bundesminister für Verkehr Hans-Christoph Seebohm (CDU) spricht, flankiert von Mitgliedern der DJO, auf einem Treffen der Vertriebenen, Anfang der 1960er Jahre
Der Bundesminister für Verkehr Hans-Christoph Seebohm (CDU) spricht, flankiert von Mitgliedern der DJO, auf einem Treffen der Vertriebenen, Anfang der 1960er Jahre

Die Deutsche Jugend des Ostens (DJO) spielt für die öffentliche Wahrnehmung heute praktisch keine Rolle mehr. Allerdings existiert der Verband nach wie vor. Nur zieht er die weniger verfängliche Bezeichnung Deutsche Jugend in Europa (DJE) vor.

Die war 1981 nur als Zusatz eingeführt worden, konnte aber zwischenzeitlich den älteren Namen (fast) vollständig verdrängen.

 

Ein Vorgang, der schon für sich genommen symbolische Qualität hat. Denn er spiegelt den Anpassungsprozeß, der aus dem größten Zusammenschluß junger Vertriebener der Nachkriegszeit - die DJO zählte etwa 120.000 Mitglieder - einen Interessenverband von „Migrantenjugendorganisationen“ und Überresten landsmannschaftlicher Gruppen gemacht hat. Die Netzseite der DJE – DJO ist dementsprechend bemüht, vor allem „Buntheit“ und „Vielfalt“ zu präsentieren, und das Logo besteht aus den drei Buchstaben "DJE" in betont lockerer und fröhlicher Farbgebung. Lediglich der baden-württembergische Landesverband hat am ursprünglichen Emblem festgehalten, seine Gestaltung aber so weit „entschärft“, daß das Muster kaum noch zu erkennen ist.

 

Dieses Muster bestand bei Gründung der DJO 1951 aus einer weißen, um 135 Grad nach links gekippten Odal-Rune, deren waagerechter Arm in einer Pfeilspitze endete, während der senkrechte in einen nach links gerichteten Haken auslief und der Kreuzungspunkt mit einem Kreis belegt war. Im Regelfall erschien die „DJO-Rune“ auf schwarzem Feld. Sie fand sich als Metall- oder Stoffabzeichen und wurde an der Kluft der DJO – einem grauen Hemd – genauso angebracht wie auf Fahnen, Wimpeln, Landsknechtstrommeln oder dem Behang der Fanfaren. Ihre Bedeutung hat man ganz offen mit dem Hinweis auf den Symbolgehalt der Odalrune als Sinnbild des (bäuerlichen) Besitzes und den nach rechts – also nach Osten – gerichteten Pfeil mit dem Hinweis auf das Ziel erklärt, für die Durchsetzung des Heimatrechts der Vertriebenen einzutreten.

 


In der Aufbauphase der Bundesrepublik wurde weder an dieser Emblematik noch an der Rede von „Führern und Führerinnen“, „Jungenschaft“ und „Jungmädel“, der Pflege von Fahrt und Lager oder der Betonung der Pflichten gegenüber dem eigenen Volk Anstoß genommen. Bei den Zusammenkünften der Landsmannschaften erschien die DJO selbstverständlich als eine Art eigener Jugendverband. Vor der Kulisse ihrer Mitglieder hielten Minister ihre Ansprachen, und Politiker scheuten sich nicht, ihren Respekt vor der Leistung der Organisation zum Ausdruck zu bringen. So sagte Willy Brandt (SPD) als Regierender Bürgermeister Berlins 1961: „Deutschland lebt nirgendwo stärker als im Bewußtsein seiner heimatvertriebenen und geflüchteten deutschen Jugend!“

 

Kurz darauf strahlte allerdings die ARD eine Reportage aus, die sich „kritisch“ mit der „revanchistischen“ Tendenz der DJO beschäftigte. Dem sekundierte der einflußreiche linke Journalist Jürgen Neven Dumont, den vor allem die Äußerlichkeiten des Auftretens störten und der eine unmittelbare Verbindung zur Hitlerjugend herstellte.

 

Die Empfindlichkeit gegenüber dem Stil der DJO war also keine Erscheinung der unmittelbaren Nachkriegszeit, sondern Ergebnis jener Kulturrevolution der sechziger Jahre, als deren Folge zuerst die alten Ideen diskreditiert wurden und dann die alten Symbole verschwanden. Damit hing eine veränderte Deutung des NS-Regimes zusammen, dem nicht mehr der Mißbrauch von Traditionen vorgeworfen wurde, sondern das als legitimer Erbe dieser Traditionen verstanden wurde, die deshalb insgesamt zerstört werden müßten.

 

Eine Vorstellung, die heute so selbstverständlich ist, daß die Aufregung um ein paar Mädchen und junge Frauen in Kluft, die Volkslieder singen, kaum verwundert, so wenig wie die antifaschistische Wachsamkeit und die Bereitschaft, den Staatsschutz zu alarmieren, falls die Grundlagen der Verfassung durch das Zeigen problematischer Embleme gefährdet sein sollten.